Das Programm wurde im Oktober 2006 aufgestellt, den Gemeinden vorgelegt und schließlich am 26. Juni 2006 angenommen. Es enthält 8 Aktionen:
- Aktion 1 : Die Gemeinden oder Baufirmen die mit der Bereitstellung von Sozialwohnungen beauftragt sind zu unterstützen, damit sie die Zusatzkosten, die durch hohe Boden und Baupreise verursacht werden bewältigen können. Die Communauté de Communes wird zusätzliche Finanzhilfe in der Region und im Departement leisten und so teilweise die Defizite kompensieren um mehr Wohnungen für Einkommens schwache Haushalte oder Haushalte mit etwas über dem Niveau für Sozialwohnungsberechtigte bauen zu lassen.
- Aktion 2 : Den Gemeinden und Baufirmen dabei zu helfen, Wohnungen zu bauen, die für Familien geeignet sind, die eine soziale Hilfestellung benötigen. Die Communauté de Communes zahlt für solche Wohnungen eine Subvention zusätzlich zu den Hilfen vom Staat, der Region und des Departements.
- Aktion 3 : Den Verband für Grundbesitz und Wohnungen, sowie die über das 1% Gesetz gesammelten Gelder in Anspruch nehmen, um Wohnungskomplexe in einer Operation zu kaufen. Die Investitionen, die von dem Verband geleistet werden, erlauben die Verspätung aufzuholen, stellen vielfältige Angebote zur Verfügung und entwickeln ein Wohnungsangebot für Arbeitnehmer mit Berechtigung zu den "1% Wohnungen".
- Aktion 4 : Die Communauté de Communes verwirklicht eine Studie um festzustellen, ob es möglich ist, ein Wohnraumrenovierungsprogramm (OPAH) anzubieten. Dabei wird festgestellt, in wie weit alte Gebäude und Bauernhäuser zum Renovieren zur Verfügung stehen. Das Ziel dabei ist, die Eigentümer dazu zu bewegen, ihren Wohnraum für Einkommensschwache Haushalte zu gemäßigten Mieten zur Verfügung zu stellen.
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- Aktion 5 : Damit Haushalte mit geringen Einkünften sich im Kanton niederlassen können, muss ein sozialer Eigentumserwerb eingerichtet werden (Kredit zu 0% Zinsen oder Sozialkredit für Mietkauf (PSLA). Dabei muss noch juristisch festgestellt werden, wie die Finanzierung der Grundstücke und der der Bebauungen jeweils unterschieden werden müssen.
- Aktion 6 : Um den alten Menschen und den Personen mit verminderter Mobilität zu helfen, werden deren Wohnungen verbessert oder diesen zu geeigneten Wohnungen geholfen (Parterre, in Nähe zu Geschäften, ausgerüstet mit Zufahrtsrampen…). Die Communauté de Communes unterstützt die Antragsteller bei der Realisierung der Anträge für Subventionen und Finanzhilfen, um ihre bestehenden Wohnungen anzupassen. Gleichzeitig müssen bei neuen Baukampagnen in Nähe von Ortskernen Wohnungen, die für solche Menschen benötigt werden, realisiert werden.
- Aktion 7 : Zwei weitere Aktionen laufen parallel. Einmal könnte von der 'Mission Locale' ein Reservations- und Verwaltungssystem für kürzere oder längere Untermietung mit persönlicher Begleitung für junge Menschen eingerichtet werden. Auf der anderen Seite sollten Wohnungen für dringende Fälle bereitgestellt werden. Die Communauté de Communes würde eine Finanzhilfe zur Verfügung stellen.
- Aktion 8 : Eine interkommunale Wohnungskonferenz (CIL) veranstalten, um den Bedarf an Wohnungsraum feststellen zu können, die Art des Wohnraums zu definieren der entwickelt werden muss und Wohnraum besonders an Familien mit Schwierigkeiten anzubieten und eventuell schließlich auch zu einer Harmonisierung der Verteilungskriterien für sozialen Wohnraum im Kanton zu gelangen. Die Konferenz würde dann auch den lokalen Wohnungsplan (PLH) aufstellen und sich um die Durchführung der Aktionen kümmern.
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