Während die CCG inzwischen seit 2003 die allgemeine Abwasserentsorgung verwaltet, ist ab Januar 2006 ein neuer öffentlicher Service dazugekommen: "Der öffentliche Service für individuelle Abwasserentsorgung" oder auch SPANC
Diese Einrichtung wurde auf Grund des Wassergesetzes vom 3. Januar 1992 realisiert. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen dazu, die Abwasseranlagen von den Bewohnern und anderen Gebäuden (Schulen, Restaurants….) die nicht an das allgemeine Abwassernetz angeschlossen sind oder können zu kontrollieren.
Auf dem Gebiet der Communauté de Communes des Genevois wurde festgestellt, dass etwa 1000 Haushalte eine eigene Abwasseranlage besitzen. Auf längere Sicht soll diese Zahl auf höchstens 450 verringert werden. Der SPANC hat zwei Aufgaben:
Je nach Situation läuft eine solche Kontrolle verschieden ab, auf jeden Fall aber geht sowohl das Konzept und der Bau wie auch die Instandhaltung oder Renovierung der Anlage zu Lasten und Verantwortung des Besitzers.
Bei neuen oder renovierten Anlagen verläuft eine Kontrolle in zwei Stufen :
Wenn Ihre Abwasseranlage schon funktioniert, wird von einem Fachmann eine Bestandsaufnahme der Anlage durchgeführt und eventuelle Mängel, sei es im Konzept oder Abnutzung aufgezeigt: dies ist die Beurteilung. Hier geht es einfach darum zu sehen, ob die Anlage gut funktioniert und regelmäßig gewartet wird. Der Fachmann stellt nur fest ob durch schlechte Funktion irgend welche Belästigungen auftreten und ob die Anlage Renovierungsarbeiten benötigt.
In beiden Fällen muss eine regelmäßige Kontrolle alle 4 Jahre durchgeführt werden, die zeigt dass die Anlage gut funktioniert und gewartet wird. Dabei wird besonders die Vorbehandlung in Augenschein genommen (Grubenentleerung bzw. wo entsorgt wird.
Der SPANC ist ein öffentlicher Service der sich durch die Gebühren der Benutzer bei jeder Kontrolle finanziert, die von den Hausbesitzern gezahlt werden.
Die Pauschalpreise der Kontrollen sind wie folgt:
Dokumente (auf Französisch) zum Herunterladen :