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Politik der Gemeinschaft-ein Dienst der Gemeinschaft

Die CCG hat seit dem 1. Januar 2003 die Verantwortung über die Abführung der Abwässer. Diese lag vorher in den Händen der Gemeinden oder Abwasserverbänden. Um die Ableitung des Regenwassers kümmern sich weiterhin jede Gemeinde.

Seit 2003, unterstützt die CCG jede Gemeinde bei der Revision ihrer Ortsdokumentation um dabei Abwasserzonen auszuarbeiten, wie es seit 1992 im sogenannten Wassergesetz vorgeschrieben ist.

Die gesamte Abwasseranlage ist heute mit einem Pachtvertrag an die Gesellschaft VEOLIA eau mit 3 Verträgen übergeben:

  • BFNP (Die Gemeinden von Beaumont, Feigères, Neydens, Présilly) : Vertrag vom Januar 1994 gültig bis Dezember 2008 (nach Unterzeichnung eines Nachtrages im Dezember 2005 konnten die Kosten für den Bauern gesenkt werden)
  • St Julien en Genevois : Vertrag vom Januar 1997 gültig bis Dezember 2008
  •  12 Gemeinden: Vertrag vom Januar 2003 gültig bis Dezember 2008

Im Jahre 2005 hat die CCG Arbeiten in den Gemeinden mit Kosten von 1 539 000 € durchgeführt (hauptsächlich Verlegen von Sammelrohren und Anschlüssen).

Dokument zum Herunterladen :

Der Bericht 2005 zum Abwasser (auf Französisch)

Aktualität :

Stellen Sie fest, ob Sie an das gemeinschaftliche Abwassernetz angeschlossen sind. Der Artikel zum Lesen

Unser technisches Personal fürs Abwasser steht für Sie bereit: 

Zum Beispiel bei Verstopfungen der Rohre sind Handlungsmassnahmen vorgesehen. Wenn Sie also ähnliche Probleme haben, dann zögern Sie bitte nicht anzurufen unter der N°: 0 810 000 777.